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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Kanuverleih und Kanutouren

Generell gilt:

Die für das Boot angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden.
Die Teilnahme an einer Kanutour erfolgt auf eigene Gefahr.

Es besteht immer das Risiko einer Kenterung.

Boote, Paddel, Schwimmwesten, Packsäcke oder Tonnen werden vom Verleiher gestellt. Die Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Die Gegenstände sich nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert, für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde. Der Wiederbeschaffungspreis ist der Neupreis. Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht. Verweigert der Kunde dies, tut er dies auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Minderjährige dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen an einer Kanutour teilnehmen.

Es werden keine Boote an alkoholisierte Personen ausgeliehen.

Der Schutz der Natur auf Bootstouren ist zu beachten. 

 

  1. Wir übergeben Ihnen die Boote und Material in einsatzfähigem Zustand. Bei Übergabe hat der Mieter die ordnungsgemäße Beschaffenheit der entliehenen Gegenstände zu prüfen u. ggf. Mängel anzuzeigen.

  2.  Eine Haftung ist ausgeschlossen für Verlust und Beschädigung von Eigentum des Kunden (elektrische Geräte !) vor, während oder nach einer Kanutour, z. B durch Kenterung eines Bootes. Wir haften nicht für Leistungsstörungen durch Fremdunternehmen.

  3.  Beachten Sie die für das jeweilige Boot vorgeschriebene max. Personenzahl

  4. Nach dem Ende der Ausleihzeit hat der Mieter das Boot u. Material gereinigt zu übergeben und evtl. Schäden anzugeben. Bei groben Verschmutzungen erheben wir eine Reinigungspauschale von 10 €.

  5. Die Benutzung von Schwimmwesten ist Pflicht und Bestandteil des Mietvertrags.

  6. Bei starkem Regen, Gewitter, Hagel, Sturm und anbrechender Dunkelheit ist der Fahrbetrieb zu ihrer eigenen Sicherheit einzustellen.

  7. Der Mieter ist grundsätzlich für die gesamte Mietdauer verantwortlich für Boot und Ausrüstung, also auch während eines Landaufenthalts. Boote und Ausrüstung sind nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine etwaige Privathaftpflichtversicherung des Mieters in der Regel keine Deckung für Schäden an Mietgegenständen leistet. Der Mieter trägt in Falle eines Verlustes die Kosten der Wiederbeschaffung. Der Wiederbeschaffungspreis ist der Neupreis.

  8. Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung der Ausleihzeit

  9. Mit der Übernahme des Materials akzeptiert der Kunde die Geschäftsbedingungen.

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fahrradverleih

  1. Wir übergeben Ihnen die Fahrräder in einsatzfähigem Zustand. Bei Übergabe hat der Mieter die ordnungsgemäße Beschaffenheit der entliehenen Gegenstände zu prüfen u. ggf. Mängel anzuzeigen

  2. Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung der Ausleihzeit

  3. Reifenpannen können trotz täglicher Wartung vorkommen. Wir sorgen in der Regel dafür dass Sie Ihre Fahrt fortsetzen können.

  4. Reparaturaufträge an den Mieträdern dürfen nicht an Dritte zu vergeben werden. Die Kosten sind in einem solchen Fall vom Mieter zu tragen

  5. Der Mieter ist grundsätzlich für die gesamte Mietdauer verantwortlich für die Mieträder. Mietfahrräder sind nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert.

    Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine etwaige Privathaftpflichtversicherung des Mieters in der Regel keine Deckung für Schäden oder Verlust von Mietgegenständen leistet.

    Der Mieter trägt in Falle eines Verlustes die Kosten der Wiederbeschaffung. Der Wiederbeschaffungspreis ist der Neupreis.

  6. Mit der Übernahme des Mietrades akzeptiert der Kunde die Geschäftsbedingungen.
 
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© 2012 Sir Vival Peter Kreutz